Expertenrat

Mein Förderantrag wurde Mai 2022 genehmigt. Bekomme ich Zuschüsse für Eigenleistungen?

Frage von Julian K. am 06.01.2023 

Ich habe Mitte 2022 die Bewilligung für meinen gestellten Förderantrag bekommen. Ölheizung raus und Pelletheizung rein (45 %). Da ich selbst Installation-und Heizungsbaumeister bin, würde ich die Anlage gerne in Eigenleistung bauen (Material aus dem Internet mit Rechnungen). Ich würde mir gern sicher sein, dass das Material trotz Eigenleistung gefördert wird. Bei der BAFA erreiche ich leider aktuell niemand. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das BAFA fördert die Sanierung mit Eigenleistungen erst seit 2023. Für alle vorher gestellten Anträge gelten die vorherigen Förderbedingungen. Diese sehen eine geschäftsmäßige Durchführung vor, die Sie mit einer entsprechenden Rechnung belegen müssen.

Als Handwerksmeister erhalten Sie Fördermittel für Eigenleistungen bei Förderanträgen vor 2023 daher nur, wenn Sie eine eigene Firma haben und mit dieser zur Rechnungslegung nach HGB verpflichtet sind. Die Kostenerfassung erfolgt in diesem Fall als aktivierte Eigenleistung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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