Ich bin selbstnutzender Netto-Nießbraucher und habe mich vertraglich verpflichtet, sämtliche Kosten, Steuern, Erhaltungsmaßnahmen u. Ä. zu übernehmen. Insofern bin ich doch hinsichtlich der Erneuerung einer Heizung in der gleichen Rolle wie ein "selbstnutzender Eigentümer" und müsste auch den Einkommensbonus erhalten, oder?
Das "kein Nießbrauch/Wohnrecht" im o. a. Artikel bezog sich doch in einem anderen Artikel auf den Eigentümer, also denjenigen, der das Recht vergeben hat.
Eigentümer ist in der Regel derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist. Auf Nießbrauchberechtigte trifft das nicht zu - auch wenn Sie sich vertraglich zur Übernahme der Kosten verpflichten. Aus diesem Grund gibt es den Bonus für selbstnutzende Wohneigentümer aller Voraussicht nach nicht für Nießbrauchberechtigte.
Wichtig zu wissen ist, dass aktuell noch keine Richtlinie zur neuen BEG-EM-Förderung ab 2024 erlassen wurde. Wie in diesem Fall zu verfahren ist und ob Sie den Bonus mit Dauerwohnrecht und vertraglichen Sonderregelungen bekommen, lässt sich daher aktuell noch nicht mit Gewissheit beurteilen.