Ich habe letztes Jahr einen Zuschuss zur Dämmung meines Hauses bei der BAFA beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt, nach Abschluss der Arbeiten, sagt der Energieberater, ich soll nun von dem Handwerksbetrieb eine "Fachunternehmererklärung" besorgen. Der Firmeninhaber/Handwerker ist aber vor 2 Monaten verstorben und die Firma wird nicht weitergeführt. Bekomme ich jetzt keinen Zuschuss, wenn ich diese Erklärung nicht habe? Was kann ich tun?
In diesem Fall kann auch der Energieberater die entsprechenden Bestätigungen ausstellen. Nachlesen können Sie das in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 9.3. Hier heißt es: "Für Anträge, die auch die Förderung von Einzelmaßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 oder Nummer 5.5 beinhalten, sowie für Anträge mit einem iSFP-Bonus oder zur Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes ist für die Beantragung der Förderung ein Experte der Energieeffizienz-Expertenliste der jeweils zutreffenden Gebäudekategorie (Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude) einzubinden. Nach Abschluss des Vorhabens bestätigt der Energieeffizienz-Experte die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes durch die Einzelmaßnahme. Er bestätigt auch die für die Maßnahmen angefallenen, förderfähigen Kosten."
Wir empfehlen, den Sachverhalt mit Ihrem Energieberater zu besprechen. Ist sich dieser unsicher, bekommen Sie eine verbindliche Antwort auch von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie über die Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.