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Expertenrat

Wie bekomme ich einen Zuschuss für neue Fenster in meiner Altbauwohnung?

Frage von Peter F. am 31.08.2023 

In der gekauften Altbauwohnung sind die Holzfenster marode und müssen erneuert werden. Kunststoff/ Doppelverglasung einschließlich der Rollladen. Wohnblock mit Eigentümerversammlung und Genehmigung derselben. Was bzw. wie kann der Einbau bezuschusst werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Einen Zuschuss bekommen Sie hier über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Mit dem Teil "Einzelmaßnahmen" fördert der Staat den Fenstertausch zu 15 bis 20 Prozent, wenn Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Diese beziehen sich auf den U-Wert, der in der Regel 0,95 W/m²K oder weniger betragen muss. Bei Sonderverglasungen (Schallschutz, Einbruchschutz etc.) sind teilweise auch höhere Werte zulässig.

Da es sich bei Fenstern zwingend um Gemeinschaftseigentum handelt, stellen Sie den Förderantrag im Namen der WEG. Auch ein Verwalter oder ein beauftragter Dritter kann das übernehmen. Wichtig ist, dass Sie die Bestätigung eines Energieberaters einholen (Technische Projektbeschreibung bzw. TPB), die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen stellen und einen Beschluss der Eigentümerversammlung haben.

Nachlesen können Sie das unter Punkt 1.5 der FAQ zum BEG. Hier heißt es: "Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt der Verwalter der WEG oder eine andere vertretungsberechtigte Person als bevollmächtigte Person der WEG einen gemeinschaftlichen Antrag auf Grundlage entsprechender Beschlüsse der WEG zur Sanierung und Antragstellung. In der Zuschussvariante (BAFA) ist bei der Antragstellung für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ein entsprechender aktueller Nachweis hochzuladen, zum Beispiel eine Vollmacht der Eigentümer und Eigentümerinnen, Verwalterbestellung (inkl. Angabe eines aktuell gültigen Bestellungszeitraums) oder Beschluss der WEG-Versammlung zur Vertreterbestellung bzw. zur geplanten Maßnahme."

Für die WEG ist der Einzelantrag nicht schädlich. Im Rahmen der förderbaren Kostenobergrenze (aktuell 60.000 Euro Sanierungskosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr) kann diese mehrere Förderanträge stellen - auch wenn weitere Fenster zu tauschen sind.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Benötigen Sie Unterstützung, bekommen Sie diese über unseren Förderservice für den Fenstertausch.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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