Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um staatliche Fördermittel für neue Fenster und Heizkörper zu bekommen?
Fördermittel für neue Fenster gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die wichtigsten Voraussetzungen, um Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent zu erhalten, sind:
Ändert sich mit der Größe der Fenster auch die Brüstungshöhe, können Sie die Kosten der Heizkörper bei der Fenster-Förderung mit anrechnen. Andernfalls gibt es Fördermittel hier nur in Zusammenhang mit einer Förderung der Heizungsoptimierung (mindestens hydraulischer Abgleich) oder einem Heizungstausch.
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