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Expertenrat

Wann bekomme ich Fördermittel für neue Fenster und Heizkörper?

Frage von Bernhard V. am 01.09.2021 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um staatliche Fördermittel für neue Fenster und Heizkörper zu bekommen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für neue Fenster gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die wichtigsten Voraussetzungen, um Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent zu erhalten, sind:


  • U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser (Ausnahmen bei Denkmalen)
  • Fenster sollten energetische schlechter als die Wand sein
  • Einbau der neuen Fenster erfolgt durch eine Fachhandwerksfirma
  • Beantragung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen
  • Energieberater-Bestätigung vor Beantragung und nach Durchführung

Ändert sich mit der Größe der Fenster auch die Brüstungshöhe, können Sie die Kosten der Heizkörper bei der Fenster-Förderung mit anrechnen. Andernfalls gibt es Fördermittel hier nur in Zusammenhang mit einer Förderung der Heizungsoptimierung (mindestens hydraulischer Abgleich) oder einem Heizungstausch.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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