Wir haben in diesem Jahr alle Fenster erneuert und wussten nicht, dass wir Zuschüsse von der KfW-Bank bekommen könnten. Meine Frage wäre, ob das nachträglich auch noch möglich ist?
Leider nein. Zumindest dann, wenn es um die Fördermittel der KfW geht, können Sie diese leider nicht nachträglich beantragen. Dafür fördert der Staat die Handwerkerkosten, die beim Fenstertausch entstanden sind. Setzen Sie diese von der Steuer ab, bekommen Sie 20 Prozent der Ausgaben für Handwerksleistungen (Lohnkosten), maximal jedoch 1.200 Euro im Jahr, über die Einkommenssteuer erstattet. Wie das funktioniert und was bei der Förderung zu beachten ist, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".