Ich möchte in der vermieteten Einliegerwohnung mit der Sanierung der Fenster beginnen. Was muss ich tun, um Förderung von der KfW zu beanspruchen?
Als Eigentümer eines Wohnhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung können Sie Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent für den Austausch der Fenster beantragen. Relevant ist dabei das KfW-Programm 430.
Zur Beantragung müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste mit der Prüfung Ihres Vorhabens beauftragen. Der Berater erstellt eine Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) mit der Sie die Mittel online über das KfW-Zuschussportal beantragen können. Hier geben Sie die wichtigsten Daten zum Gebäude und zum Vorhaben ein (auch Kosten aus Kostenvoranschlag) und erfahren gleich, wie hoch die Förderung vermutlich ausfällt.
Sind die Unterlagen online versandt, prüft die Förderbank Ihre Angaben. Bestehen keine Probleme, bekommen Sie anschließend eine Bestätigung über das Zuschussportal. Nun können Sie mit der Sanierung beginnen.
Nach Durchführung aller Arbeiten muss ein Energieberater den fachgerechten Einbau prüfen und eine sogenannte Bestätigung nach Durchführung (BnD-ID) ausstellen. Diese geben Sie im Zuschussportal ein, um die Fördermittel ausgezahlt zu bekommen.
Die wichtigsten Informationen zur Förderung haben wir Ihnen auch im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Dachfenster" zusammengestellt.