Mit großem Interesse habe ich die Frage "Kann ich Fördermittel für eine Wärmepumpe und eine Klimaanlage beantragen?" Gelesen. Ist das nach dem 15.08 noch immer so? Und ist ihre Antwort/Update vom 4.3.2022 verbindlich bzw. gibt es dazu etwas Schriftliches? Wir wollen eine Klimaanlage zum Zuheizen der Gastherme anschaffen und die Gastherme dann nächstes Jahr erst ersetzen. Bei der BAFA meldet sich niemand, weder telefonisch noch per Kontaktformular.
Ja, die Antwort ist noch immer gültig - daran hat sich auch seit dem 15.08.2022 nichts geändert. Ratsam ist es allerdings, eine Klimaanlage aus der Liste förderbarer Wärmepumpen (das Funktionsprinzip ist gleich) zu wählen. Entscheiden Sie sich für ein anderes Gerät, laden Sie das Energielabel nach EU-Verordnung 626/2011 im BAFA-Portal mit hoch. Dieses gilt als Nachweis für die Energieeffizienz der Geräte.
Unser Tipp: Stellen die BAFA-Sachbearbeiter Rückfragen zur mehrmaligen Beantragung von Fördermitteln, erklären Sie, dass es sich um andere Räume in Ihrem Haus handelt. Das genügt als Begründung.
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