Welche Kosten sind förderfähig im Rahmen einer Heizungsoptimierung in Form einer Fußbodenheizung? Unterscheiden sich die förderfähigen Kosten, wenn der Einbau der Fußbodenheizung im Zuge des Heizungsanlagenwechsels erfolgt, also als Nebenmaßnahme?
a) Abriss des Bodenbelags und Estrich bis auf den Rohfußboden
b) Wiederherstellung des Estrichs
c) Verlegen eines neuen Fußbodenbelags (Fliesen etc.)
Die Flächenheizung ist grundsätzlich nur als Umfeldmaßnahme förderbar. Bei einer Heizungsoptimierung müssen Sie im gleichen Zuge beispielsweise auch die bestehende Heizungsanlage (Wärmeverteilung und -übergabe) hydraulisch abgleichen. Im Falle eines Heizungstausches bekommen Sie die Förderung nur, wenn Sie auch eine förderbare Heizung einbauen.
In beiden Fällen erhalten Sie die staatliche Unterstützung für die Flächenheizung inklusive Demontage, Trittschalldämmung und Estrich. Geht es um eine Komplettsanierung nach BEG WG/NWG, sind auch neue Bodenbeläge förderbar.
Bitte beachten Sie, dass wir aktuell noch keine verbindlichen Antworten zur BEG-EM-Förderung ab 2024 geben können, da die entsprechende Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.
Eine rechtlich verbindliche Antwort auf Ihre Frage bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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