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Expertenrat

Wird der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung durch eine Brennwertheizung 2020 noch gefördert?

Frage von Norbert Z. am 10.01.2020 

Gibt es noch Förderung für die Erneuerung alter Öl- oder Gasheizungen durch moderne Brennwerttechnik?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für den Einbau einer neuen Ölheizung bekommen Sie keine Fördermittel mehr, auch wenn diese mit effizienter Brennwerttechnik arbeitet. Tauschen Sie eine Ölheizung durch eine Erd- oder Flüssiggasbrennwertheizung aus, müssen Sie auch erneuerbare Energien einbinden, um eine Förderung zu bekommen. Über das BAFA-Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" haben Sie dabei zwei Varianten:

  1. Einbau einer "Renewable Ready" Gasbrennwertheizung für einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent (Gasbrennwertheizung, die für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitet ist; spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme ist eine Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage nachzurüsten, die 25 Prozent der Heizlast deckt)
  2. Einbau einer Gas-Hybridheizung für einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (Installation einer Gasbrennwertheizung in Kombination mit Solar, Biomasse oder Wärmepumpe; erneuerbare Energien decken mindestens 25 Prozent der Heizlast)

Tauschen Sie eine Ölheizung durch eine neue Gasheizung aus, bekommen Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent über das BAFA.

Höhere Fördermittel gibt es, wenn Sie ein reine Wärmepumpen- oder Biomasseheizung einbauen. In diesem Fall sind Zuschüsse in Höhe von 35 Prozent + 10 Prozent für den Austausch einer Ölheizung möglich.

Zu beantragen sind die Mittel vor der Beauftragung eines Fachbetriebes online auf der Webseite des BAFA.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der anfallenden Kosten über 3 Jahre von Ihrer Einkommenssteuer abzusetzen. Die technischen Anforderungen unterscheiden sich dabei nicht. Weitere Informationen zum Steuerbonus finden Sie im Beitrag "Steuerbonus für Sanierung kommt ab Januar 2020".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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