Unser 100-jähriges Wohnhaus (ca. 150 qm) wird mit Holz und Kohle mittels Holz-Kohle-Kombi-Heizkessel beheizt. Wir möchten jetzt umsteigen auf Gas mit einer Gasbrennwerttherme. Können wir eine Förderung (kein Kredit) beantragen? Wenn ja, wo und wie hoch kann gefördert werden? Eine weitere Versorgung in Verbindung mit erneuerbaren Energien ist erst einmal nicht vorgesehen.
Seit Januar 2020 erhalten Sie Fördermittel für die Gasheizung nur noch dann, wenn Sie die Technik mit erneuerbaren Energien kombinieren. Infrage kommen Solaranlagen, Biomasseheizkessel, wasserführende Pelletöfen oder Wärmepumpen. Die regenerativen Energien müssen dabei mindestens 25 Prozent der Heizlast decken. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 bis 30 Prozent. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor der Beauftragung einer Fachfirma online auf der Webseite des BAFA beantragen. Wie das funktioniert und welche Anforderungen für die Förderung zu erfüllen sind, erklären wir im Beitrag "Förderung für die Gasheizung und Gas-Hybridheizung".
Alternativ zur BAFA-Förderung können Sie den Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen nutzen.
Unser Tipp: Für Sie unverbindliche Angebote für die neue Gasheizung bekommen Sie kostenfrei über unser Online-Angebotstool für Heizungen.