Ich möchte meine Gasheizung erneuern. Wie hoch sind die Zinsen bei einer Förderung? Oder ist ein Zuschuss sinnvoller?
Mit dem Jahreswechsel 2019/2020 hat sich die Förderkulisse in Deutschland grundsätzlich geändert. Die Förderung der Gasheizung liegt nun nicht mehr bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA vergibt nur Zuschüsse, wenn Sie die Gasbrennwertheizung jetzt oder spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme mit erneuerbaren Energien (Solarthermie, Wärmepumpe oder Holzheizung) kombinieren. Kommt das infrage, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von:
Die Mittel sind vor dem Beginn der Sanierung online auf der Webseite des BAFA zu beantragen. Die Zuschüsse können Sie mit einem zinsgünstigen Darlehen aus dem KfW-Programm 167 "Ergänzungskredit" kombinieren.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den neuen Steuerbonus für den Heizungstausch in Anspruch zu nehmen. Dabei können Sie die Kosten der neuen Heizung (Anforderungen wie oben) zu 20 Prozent über drei Jahre von Ihrer Einkommenssteuer absetzen. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Steuerbonus für Sanierung kommt ab Januar 2020"