Wir haben unser Haus mit 2 Wohnungen an unsere Tochter verschenkt und haben im EG ein lebenslanges Wohnrecht (kein Nießbrauch). Könnte ich auch den Zuschuss bekommen oder nur meine Tochter, wenn ich die Heizung von Öl-BHKW auf eine Wärmepumpe tausche?
Seit 2024 können nur noch Eigentümer einer Immobilie die Förderung für eine neue Heizung beantragen. In diesem Fall ist das Ihre Tochter. Nutzt sie eine der beiden Wohnungen selbst, kann sie für diese auch den zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für den Einkommensbonus, wenn das Haushaltseinkommen Ihrer Tochter einen Betrag von 40.000 Euro nicht übersteigt.
Als Nicht-Eigentümer können Sie die Mittel damit leider nicht beantragen. Auch die Bonus-Angebote (Ausnahme: Wärmepumpen-Bonus) können Sie nicht nutzen.
Die Fördervorgaben gelten jedoch nur gegenüber dem Fördergeber. Wie Sie untereinander damit umgehen, spielt keine Rolle. Das heißt: Ihre Tochter kann offiziell Fördernehmerin sein und die Rechnungen begleichen. Sie kann die Förderung dafür aber auch an Sie weiterreichen, wenn Sie die Kosten tragen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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