Kann ich bei der KFW eine Förderung für eine neue Haustüre beantragen? Wir müssten die Türe erneuern, und die alten Glasbausteine gegen ein festes Element ersetzen.
Die KfW fördert den Austausch der Haustür über die Programme 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss" oder 455 "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" mit einmaligen Zuschüssen in Höhe von 10 Prozent der Kosten. Alternativ bekommen Sie über die Programme 151/152 "Energieeffizient Sanieren – Kredit" oder 159 "Altersgerecht Umbauen - Kredit" auch einen zinsgünstigen Kredit.
Für die Förderung zum Wärmeschutz (151/152 oder 430) muss die neue Tür einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Außerdem ist ein Energieberater zurate zu ziehen.
Entscheiden Sie sich für die Förderung zum Einbruchschutz (159 oder 455) muss die Tür ebenfalls einen U-Wert von 1,3 W/m²K einhalten. Darüber hinaus gilt die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 oder besser als Voraussetzung. Einen Energieberater benötigen Sie hier nicht.
Die Fördermittel sind in jedem Fall vor dem Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Während das bei Zuschüssen über das KfW-Zuschussportal funktioniert, müssen Sie sich für günstige Kredite an Ihre Hausbank wenden.
Die wichtigsten Informationen haben wir im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" noch einmal zusammengestellt.