Im Dezember 2020 haben wir eine neue Haustüre einbauen lassen und wurden über eine KfW-Förderung nicht informiert. Gibt es nachträglich noch eine Möglichkeit, diese zu beantragen?
Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen, die es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder die KfW-Förderung gibt, können Sie leider nicht nachträglich beantragen.
Eine Alternative bietet aber der Steuerbonus für die Sanierung. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerliche geltend machen und über drei Jahre von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Die Beantragung erfolgt rückwirkend über Ihre Einkommensteuererklärung. Dazu benötigen Sie die Fachunternehmererklärung des Handwerkers, der die neue Tür eingebaut hat. Außerdem muss diese einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreichen.
Weitere Informationen geben wir im Beitrag zum "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!