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Expertenrat

Der Bau der Fußbodenheizung hat bereits begonnen. Können wir die Förderung der Heizung dennoch ändern?

Frage von Rafia N. am 31.05.2022 

Wir haben einen KfW-Antrag und einen BAFA-Antrag gestellt und genehmigt bekommen. Ursprünglich war geplant, dass wir eine Pelletheizung in unserem Haus installieren wollten. Nun wollen wir aber doch eine Wärmepumpe, jedoch wurden einige Arbeiten bezüglich der Fußbodenheizung getätigt. Ist es noch möglich, dass man den Antrag ändert und trotzdem Förderung für die getätigten Arbeiten bekommt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung für eine neue Heizung wird nur dann gewährt, wenn Sie die Mittel vor dem Beginn der Bauarbeiten beantragen. Als Baubeginn zählt dabei bereits das Vergeben von Liefer- und Leistungsverträgen. Geht es um Einzelmaßnahmen im Sinne der BEG EM dürfen Sie jedoch förderfähige Maßnahmen vor Baubeginn durchführen, wenn Sie für diese keine Förderung beantragen.

Eine Änderung des Förderantrages hin zu einer Heizung aus einem anderen Fördersegment (Wärmepumpe statt Pelletheizung) ist aller Voraussicht nach nicht möglich. Sie können den bestehenden Antrag jedoch zurückziehen und einen neuen stellen. Die Sperrfrist von 6 Monaten gilt dabei nicht, da es sich nicht um eine identische Maßnahme handelt. Entscheiden Sie sich für diesen Weg, verlieren Sie allerdings die Förderung für die Fußbodenheizung, da diese allein nicht förderbar ist und der Bau bereits begonnen hat.

Wir empfehlen Ihnen, das Vorhaben mit Ihrem Fördergeber zu diskutieren, um den Anspruch auf eine Förderung nicht zu verlieren. Ansprechpartner erreichen Sie dabei direkt beim BMWK unter der Rufnummer 0800/0115 000.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für eine neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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