Wir haben in unserem Sanierungsprojekt eine Halle, indem ein Büro enthalten ist. Die Halle zählt nicht als Gebäude nach GEG. Das Büro schon. Beides befindet sich in derselben thermischen Gebäudehülle. Können wir für eine Heizung für das Büro eine Förderung beantragen?
Grundsätzlich erhalten Sie eine Förderung für die Heizung, wenn diese alle technischen Vorgaben erfüllt. Ob es sich dabei um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt, spielt keine Rolle. Voraussetzung ist, dass das Gebäude in den Geltungsbereich des GEG fällt. Außerdem müssen Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie Fördermittel für Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen (ab 5 kW), Wärmepumpen, Brennstoffzellen und Gebäude- sowie Wärmenetzanschlüsse beantragen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Wenn Sie den kompletten Förder-Prozess lieber in Hände von Experten geben möchten, übernimmt das unser Förder-Service inklusive Beratungsgespräch gerne für Sie! Dann haben Sie auch immer einen Ansprechpartner zur Hand, falls sich Rückfragen bei der Sanierungsmaßnahme ergeben sollten.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.