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Expertenrat

Kann ich die Heizungsförderung beantragen, wenn erst die Eigentumsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist?

Frage von Jana R. am 04.12.2023 

Wir haben vor kurzem unser erstes Eigenheim erworben und möchten dieses nun energetisch sanieren. Als Erstes möchten wir gerne noch in diesem Jahr beim BAFA den Antrag für den Heizungstausch (Wärmepumpenförderung) über unseren Installateur stellen. Jetzt ist es so, dass wir erst mit einer Eigentumsvormerkung im Grundbuch stehen, weil die Bearbeitung bei den Ämtern mehr Zeit in Anspruch nimmt als gedacht. Reicht die Eigentumsvormerkung, um den Antrag jetzt zu stellen. Bis alles abgeschlossen ist, werden wir als Eigentümer eingetragen sein. Oder kann es so zu Problemen bei der späteren Auszahlung kommen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, das genügt in der Regel. Grundsätzlich darf jeder Fördermittel beantragen, der eine Sanierung durchführt. Ob es sich dabei um den Eigentümer, den Mieter oder einen sonstigen Dritten handelt, spielt keine Rolle.

Wichtig ist, dass Sie die technischen Vorgaben zur Förderung der Wärmepumpe erfüllen. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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