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Expertenrat

Kann ich den Einkommensbonus zur Förderung aus dem Jahr 2023 beantragen?

Frage von Gerald J. am 20.02.2024 

Ich habe bereits im Juli 2023 einen Zuwendungsbescheid der BAFA von 35 % zum Heizungsaustausch der alten Gasheizung zur neuen Luftwärmepumpe erhalten. Jetzt möchte ich noch den Zuschuss über den Einkommensbonus von 30 % zusätzlich beantragen. Wie gehe ich vor?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall müssen Sie die Förderung von 2023 stornieren und einen neuen Förderantrag bei der KfW stellen. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie das funktioniert.

Wichtig zu wissen: Der Wechsel funktioniert nur dann, wenn Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge für die neue Heizung vergeben haben. Denn die Förderung können Sie nur vor Maßnahmenbeginn beantragen. Einzige Ausnahme: Haben Sie zwischen 29.12.2023 und 31.08.2024 mit dem Heizungstausch begonnen bzw. einen Liefer-/Leistungsvertrag abgeschlossen, dürfen Sie die Mittel noch bis zum 30.11.2024 nachträglich beantragen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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