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Expertenrat

Gibt es den Geschwindigkeitsbonus zur Förderung der Heizung ab 2024 auch bei Vermietung?

Frage von Bernhard T. am 28.09.2023 

Wärmepumpe: Der 20-prozentige Geschwindigkeitsbonus ab 2024 wird nur für das selbst genutzte Wohneigentum gewährt? Beim BMWK kann ich das nicht herauslesen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist geplant, den Geschwindigkeitsbonus nur selbstnutzenden Wohneigentümern zur Verfügung zu stellen. Nachlesen können Sie das zum Beispiel in der Beschlussempfehlung zum GEG. Nach aktuellen Informationen soll er 2024 und 2025 jedoch auch privaten und gewerblichen Vermietern von Wohngebäuden angeboten werden und das sogar mit einem Fördersatz von 25 Prozent. Aktuelle Informationen dazu geben wir im Beitrag zur Förderung 2024.

Wichtig zu wissen: Solange noch keine Richtlinie zur Förderung veröffentlicht wurde, können wir noch keine verbindliche Auskunft geben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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