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Expertenrat

Kann auch mein Mieter die Förderung für eine neue Heizung beantragen?

Frage von Monika M. am 09.01.2024 

Ich habe mein Haus vermietet. Kann auch mein Mieter den Antrag auf eine Wärmepumpe stellen? Wie viel % Zuschuss würde er bekommen? Die Heizung ist 25 Jahre alt. Kann ich als Eigentümer / Vermieter zusätzlich auch noch Zuschuss beantragen? So wie ich gelesen habe, bekomme ich als Vermieter/Eigentümer maximal 30 % Förderung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für die neue Heizung bekommen inzwischen nur noch Eigentümer von Gebäuden. Mieter, Pächter etc. sind leider nicht mehr antragsberechtigt. Da der Einkommens- und der Geschwindigkeitsbonus nur selbstnutzenden Eigentümern zur Verfügung steht, können Sie diese nicht für sich nutzen. Die Höchstförderung beläuft sich in Ihrem Fall daher auf 35 Prozent (30 Prozent Basisförderung plus 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln, Erd- oder Solarwärmepumpen).

Eine Ausnahme besteht aber dann, wenn Sie zwei Wohnungen im Haus haben und eine davon selbst nutzen. In diesem Fall können Sie die attraktiven Boni für die förderbaren Kosten der ersten Wohneinheit in Anspruch nehmen. Für die Kosten der zweiten Wohneinheit ergibt sich der Fördersatz dann wie oben beschrieben aus Basisförderung und optionalem Wärmepumpenbonus. Weitere Informationen dazu geben wir in unserer Antwort auf die Frage "Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe, wenn eine Wohnung im Haus vermietet ist?".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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