Meine Zahlung der Förderung einer Hybrid-Wärmepumpe soll nach 6 Monaten Bearbeitungszeit nach Bewilligung mit Zuwendungsbescheid vom 27.10.22 abgelehnt werden.
Grund: Die Anlage ist nicht in der BAFA-Liste gelistet. Habe diese aber bereits bei der Antragstellung mit Kostenvoranschlag angegeben. Daraufhin erhielt ich die Zusage. Was nun? Was kann ich machen? Ist die BAFA trotz vorhergehender Zusage berechtigt, jetzt den Zuwendungsbescheid rückwirkend abzulehnen?
Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von Ihrem Fachhandwerker oder von Ihrem Hersteller bestätigen, dass die Anlage die entsprechenden Vorgaben erfüllt. Relevant sind dabei die technischen Vorgaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten. Mit den Bestätigungen wenden Sie sich anschließend erneut an das BAFA.