x
Expertenrat

Können wir nachträglich mehr Förderung bekommen als beantragt?

Frage von Matthias  S. am 01.03.2023 

Wir haben im August 2022 den Zuwendungsbescheid BEG EM (Austausch Heizung Öl gegen Pelletheizung) erhalten. Nun gibt es für die Anlage einen Brennwertwärmetauscher (bei Beantragung hätte dies damals 5 Prozent Innovationsbonus Biomasse zusätzlich gegeben). Wir haben mit der Maßnahme des Austausches der Heizung noch nicht begonnen! Ist es möglich, auch länger als 1 Monat nach Erhalt des Zuwendungsbescheids den Bonus noch zu beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die förderbaren Kosten lassen sich nachträglich nicht ändern. Die maximale Zuschusshöhe ist damit auf die im Zuwendungsbescheid angegebene Summe begrenzt. Eine Änderung der Kosten ist nur innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen ab Erhalt des Zuwendungsbescheids) möglich.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo