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Expertenrat

Können wir nachträglich Fördermittel für den Heizungstausch im vermieteten Haus beantragen?

Frage von Olga B. am 29.10.2023 

Wir haben letztes Jahr ein Haus zur Vermietung gekauft und eine neue Heizungsanlage einbauen lassen. Leider hat der Heizungsbauer keinen Antrag beim BAFA gestellt. Können wir jetzt noch einen Antrag einreichen? Wie kann ich den Antrag richtig stellen, dass wir das Geld erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist leider nicht möglich. Denn die BEG-Förderung ist immer vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen. Auch der Steuerbonus für die Sanierung oder für Handwerkerleistungen (§ 35c/a EStG) kommt leider nicht infrage, da es sich nicht um eine selbst genutzte Immobilie handelt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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