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Expertenrat

Fördert der Staat die Umrüstung auf Fernwärme im Neubau von 2023?

Frage von Christian S. am 18.01.2024 

Folgende Situation bei uns zu Hause: 2023 wurde unser Haus gebaut, eine Vorbereitung auf eine Fernwärmeleitung hat bereits stattgefunden. Da keine Wärmepumpe verbaut werden sollte, sondern auf den Ausbau des Fernwärmenetzes gewartet wird, haben wir zwei Durchlauferhitzer in unser Heizungsrohrsystem eingebaut. Ende 2024 sollen wir an das Fernwärmenetz angeschlossen werden und können dann die Übergabestation in Auftrag geben. Diese kostet nach letztem Stand 17.000 €. Können diese Kosten gefördert werden? Oder gilt das nicht als Heizungsaustausch?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Ihrem Fall ist eine Förderung für den Wärmenetzanschluss leider nicht möglich, da das Haus zu jung ist. Der Staat setzt für die Heizungsförderung ein Mindestalter fest. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige müssen dabei zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Ähnliches gilt für den Steuerbonus für die Sanierung. Hier muss das Haus mindestens 10 Jahre alt sein, um vom Förderangebot profitieren zu können. Als Alternative bleibt Ihnen dabei nur der Steuerbonus für Handwerkerleistung. Mit diesem können Sie zumindest 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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