Wir haben unser Haus im Juni auf unsere Kinder überschrieben, haben aber weiterhin das Wohnrecht. Nun würden wir gerne unsere Heizung erneuern (Scheitholz). Haben wir noch die Möglichkeit, eine Förderung zu bekommen?
Ja, Fördermittel erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) auch dann, wenn Sie nicht Eigentümer der Immobilie sind. Der Fördergeber empfiehlt in diesem Fall eine Sanierungsvereinbarung mit dem Eigentümer, aus der die Erlaubnis zur Sanierung hervorgeht.
Fördermittel für die Scheitholzheizung bekommen Sie in Höhe von 35 bis zu 50 Prozent. Voraussetzung ist, dass Sie eine Heizung aus der BAFA-Liste förderbarer Anlagen (oder gleichwertig) einbauen und die technischen Vorgaben erfüllen. Die Mittel beantragen Sie dann vor der Vergabe von Liefer- oder Leistungsverträgen über die Webseite des BAFA.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Holzheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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