1. BAFA-Zuschuss für das Heizen mit Scheitholz und Kombikessel
Für Scheitholzvergaser-kessel und Kombikessel (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets, Holzreste) kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden. Darüber hinaus ist ein Bonus für den Heizungstausch möglich:
Wer alle Bonus-Bedingungen erfüllt, kann insgesamt auf eine Zuschuss-Förderung in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten kommen! Auch Eigenleistungen werden gefördert - allerdings nur die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Zusammenhang stehen. Umfeldmaßnahmen sind bei Eigenleistungen nicht förderfähig.
Förderfähige Kosten sind neben den Anschaffungskosten für die Scheitholzheizung auch die Kosten für "notwendige Umfeldmaßnahmen" wie Planung, Pufferspeicher, Schornstein, Pumpen, Heizkörper, Installationsaufwand/Inbetriebnahme, Ausbau von Altanlagen sowie Saugsysteme, Förderschneckensysteme, Federblattrührwerke und Schubbodenaustragungen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung: Jetzt interaktives eBook mit allen Infos holen und loslegen!
Diese Voraussetzungen gelten für die Förderung von Scheitholzheizungen:
Voraussetzungen für die Förderung von Kombikesseln
Eine Liste der förderfähigen Scheitholzheizungen und Kombikessel finden Sie hier.
Was kostet eine Holzheizung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für Ihre neue Heizung einholen.
Wie wird der BAFA-Zuschuss für Scheitholzvergaserkessel beantragt?
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragsvergabe online beim BAFA gestellt werden! Für die Antragstellung wird ein detaillierter Kostenvoranschlag benötigt. Da die im Antrag angegebenen Kosten später nicht erhöht werden können, sollten Eigentümer darauf achten, dass das Angebot alle nötigen Positionen und Arbeiten enthält. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
2. KfW-Förderung zur Finanzierung von Scheitholzheizungen und Kombikesseln
Wird die Holzheizung nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einerSanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW eine Förderung bereit: Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" wird neben einem sehr zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. --> KfW-Förderung richtig beantragen
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für Scheitholzvergaserkessel und Kombikessel
Wer die Förderung von KfW oder BAFA nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für die neue Scheitholzheizung von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - eine ausreichend hohe Steuerschuld vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei BAFA und KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da beim Steuerbonus die Kombination mit Solarthermie / Wärmepumpe entfällt, kann er eine attraktive Alternative zur BEG-Förderung sein.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Um die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen geht es bei Anlagen zur Versorgung mehrerer Gebäude. Die Förderung ...
Antwort lesen »Die Entlastung können alle beantragen, die eine Heizungsanlage selbst betreiben, Brennstoffe kaufen und diese auch bezahlen. Erfüllen Sie ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist zumindest in Bezug auf aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen (auch GEG 2024) nichts weiter zu beachten. Denn eine ...
Antwort lesen »Damit hat Ihr Elektriker recht. Denn weite Teile des Jahres lassen sich überschüssige solare Gewinne auf diese Weise direkt in den ...
Antwort lesen »Ist die Garage Teil des beheizten Gebäudes, können Sie eine BEG-Förderung zur Dachsanierung und -dämmung in Anspruch nehmen. In allen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es hier keine Änderung gibt. Die entsprechende Passage ist in § 71 Absatz 12 der Beschlussfassung des Bundestages ...
Antwort lesen »Nein, das funktioniert leider nicht. Den Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie nur, wenn Fachhandwerker Arbeiten durchführen. Möchten ...
Antwort lesen »Für das reine Aufheizen der Fußbodenheizung gibt es grundsätzlich keine Förderung. Sie können allerdings den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist eine Lüftungsanlage nur im Rahmen der EE-Klasse Pflicht. Wichtig ist jedoch, dass Sie die beantragte Effizienzhausstufe ...
Antwort lesen »In § 32 der Bauordnung geht es um Abstandsregeln auf Dächern. Diese sollen ein Überspringen von Bränden von einem Gebäudeteil auf einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist geplant, den Geschwindigkeitsbonus nur selbstnutzenden Wohneigentümern zur Verfügung zu stellen. Nachlesen können Sie das ...
Antwort lesen »Zuletzt konnten Sie die steuerliche Förderung aus § 35c EStG 2022 für eine Gasheizung nutzen. Voraussetzung dafür war jedoch der Einbau ...
Antwort lesen »Da neuer Wohnraum ausschließlich im Anbau bzw. in der Aufstockung entstehen soll, ist hier zu unterscheiden. Für die Aufstockung können Sie ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es in diesem Fall keinen KfW-Kredit, abgesehen von der Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus. Ab 2024 soll sich das ...
Antwort lesen »Aktuell stehen Ihnen zur Förderung neuer Fenster Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent über die BEG-EM zur Verfügung. Diese gibt es für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es eine gute Idee, überschüssigem Strom der Solaranlage im Sommer für die Warmwasserbereitung zu nutzen. Haben Sie ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung 2024 können Sie beantragen. Allerdings erhalten Sie den Einkommensbonus nur als selbstnutzender Eigentümer (keine ...
Antwort lesen »Das GEG behandelt alle Regenerative-Energien-Anlagen gleich und fordert die Kombination in der Beschlussfassung des Bundestages vom ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge hat das BMWK in der vergangenen Woche einen Entwurf zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von ...
Antwort lesen »Eine Lüftungsanlage mit WRG ist nicht explizit vorgeschrieben. Der Einbau kann dennoch nötig sein. Denn Voraussetzung für die Förderung ist ...
Antwort lesen »Die neue Förderung soll ab Januar 2024 verfügbar sein. Genaue Informationen dazu sind aktuell jedoch noch nicht bekannt. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Aktuell bekommen Sie Fördermittel für PV-Anlagen in Form von günstigen Krediten über das KfW-Programm 270 oder über regionale Angebote. ...
Antwort lesen »Die IBB fördert Wärmepumpen zu 25 Prozent. Entscheiden Sie sich für die BEG-Förderung, erhalten Sie 2023 eine Basis-Förderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Das GEG fordert den Austausch mindestens 30 Jahre alter Gas- und Ölheizungen, die noch nicht auf Nieder- oder Brennwerttechnik basieren. Da ...
Antwort lesen »Da es sich um das Dach über beheiztem Wohnraum handelt, ist eine Dämmung nach GEG in vielen Fällen Pflicht. Nachlesen können Sie das in § ...
Antwort lesen »Nach § 2 der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ...
Antwort lesen »Nach aktuellen Informationen der KfW müssen Sie mindestens 6 Jahre lang ein Elektroauto nutzen. Dieses können Sie zwischenzeitlich auch ...
Antwort lesen »Ja, das ist kein Problem. Sie haben nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Sollte es ohne Ihr ...
Antwort lesen »Nein. Andere Einkommensgrenzen sind uns nicht bekannt. Grundsätzlich können alle die Förderung beantragen, die eine Immobilie gemäß den ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW sind Firmenwagen nicht zugelassen. So heißt es im FAQ der Förderbank: "[...] ein Dienstwagen erfüllt die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort