Ich plane, mein geerbtes Elternhaus umfassend über 261 zu sanieren. Da hier auch eine über 20 Jahre alte Gasheizung verbaut ist, möchte ich gerne auch den 458 nutzen. Wenn ich es richtig sehe, muss ich hierzu in dem Haus wohnen. Das ist durch die Maßnahmen (Fenstertausch, neues Dach, Fassade dämmen) nicht möglich. Was ist zu tun?
Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem Grundbuchauszug. Sind Sie nicht mit Allein- oder Erstwohnsitz im Haus gemeldet, können Sie den Geschwindigkeits- und Einkommensbonus leider nicht beantragen. Denn diese vergibt der Staat nur an selbst nutzende Eigentümer. Möchten Sie von der Extra-Förderung profitieren, müssen Sie sich also vor Antragstellung auf die neue Adresse ummelden. Eine Ausnahme sieht die KfW hier nicht vor.
Denken Sie bitte daran, dass die KfW-Heizungsförderung nicht infrage kommt, wenn Sie die KfW-Förderung der Effizienzhaussanierung mit EE-Klasse beantragen bzw. beantragt haben.
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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