Für einen Heizungswechsel habe ich einen bewilligten BAFA-Antrag. Der Auftrag wurde noch nicht vergeben. Wenn ich den Antrag jetzt storniere, kann dann meine Frau im Januar einen neuen Antrag stellen?
Das ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten, wenn es um Fördermittel für eine identische Maßnahme geht. Außerdem müssen Sie die Förderung der Heizung dann vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen.
Beachten Sie außerdem, dass die Heizungsförderung 2024 geringer ausfallen kann, obwohl die Zuschussrate höher ist. Begründen lässt sich das mit den dann geringeren anrechenbaren Kosten. Da diese ab 2024 für den Heizungstausch nur einmal zur Verfügung stehen, hätten Sie eine Reserve, wenn Sie die Förderung noch 2023 nutzen.