Kann ich ab 2024 die Förderung von 70 % für eine Wärmepumpe erhalten sowie die Förderung von 30 % Heizungsoptimierung zum Einbau einer Fußbodenheizung?
Grundsätzlich ist das möglich. Sie können beide Maßnahmen aber nicht parallel umsetzen. Voraussetzung für die Förderung der Heizungsoptimierung ist, dass die bestehende Heizung mindestens zwei Jahre alt ist. Handelt es sich um eine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen, darf diese zudem nicht älter als zwanzig Jahre sein.
Das heißt: Sie müssten zunächst die Heizungsoptimierung durchführen und können erst danach den geförderten Heizungstausch umsetzen.
Einfacher wäre es, die Fußbodenheizung mit der neuen Heizung fördern zu lassen. Überschreiten Sie damit die förderbaren Kosten, lohnt es sich unter Umständen, die Förderung 2023 zu beantragen. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?".
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