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19.11.2023
mehr zu Förderung
 

Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?

Biomasse künftig besser gefördert, bei Wärmepumpe genau rechnen

Bis zu 70 Prozent Förderung für eine neue Heizung ab 2024 - diese Zahl lässt Eigentümer aufhorchen. Viele schieben ihre Planung auf das nächste Jahr, in der Hoffnung, deutlich höhere Zuschüsse zu erhalten. Doch diese Rechnung wird nicht für alle aufgehen! Vor allem bei umfangreichen (und damit teuren) Projekten lohnt es sich, den Förderantrag noch in diesem Jahr zu stellen. Anders bei Biomasseheizungen, hier zahlt sich Geduld aus. Ein Überblick.

Wärmepumpe im Altbau - Außeneinheit
Förderung für eine klimafreundliche Wärmepumpe: Lohnt sich das Warten auf die neue Heizungsförderung? Bei hohen Kosten nicht immer!Foto: Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP)
Heizungsförderung 2023 / 2024 im Vergleich
Die Heizungsförderung 2023 und 2024 im Vergleich (PDF per Klick auf das Bild)Foto: energie-fachberater.de

Basisförderung, Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus, maximal 70 Prozent Förderung ab 2024 - das summiert sich (nicht nur) vor dem geistigen Auge zu einer attraktiven Förderung. Viele Eigentümer verlieren dabei jedoch aus dem Blick, dass ab 2024 die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch halbiert werden. Sie sinken von aktuell 60.000 auf 30.000 Euro. Das bedeutet auch: So groß wie vermutet ist der Sprung bei der Förderung gar nicht! Die aktuell eingebrochenen Antragszahlen bei der Förderung von Wärmepumpen zeigen, dass vermutlich viele Haushalte den Heizungstausch ins kommende Jahr verschoben haben. Doch das lohnt sich nicht in jedem Fall! Wir zeigen, wann es sich lohnt, 2023 noch einen Förderantrag zu stellen, und wer auf die neue Heizungsförderung 2024 warten sollte.

--> Wichtig zu wissen: Wer schon eine Förderzusage vom BAFA hat, jetzt aber doch die neue Förderung 2024 in Anspruch nehmen möchte, muss nichts überstürzen! Die Förderrichtlinie enthält beim Heizungstausch eine Ausnahmeregelung: Für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie kann bei einem Verzicht auf Zusage eines Antrags für die Förderung von Heizungstechnik ein neuer Antrag unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden, ohne dass es eine Sperrfrist gibt!

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1. Biomasseheizung ist klare Sache: Mit Antragstellung für Pelletheizung & Co bis 2024 warten
Die Förderung für Holzheizungen wie Pelletheizungen ist zuletzt auf ein Minimum gesunken. Das soll sich 2024 ändern: Schon die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent ist deutlich höher als die jetzigen Zuschüsse - auch bei gesunkenen förderfähigen Kosten. Kommen noch Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus dazu, summiert sich die maximal mögliche Förderung auf 21.000 Euro statt aktuell 12.000 Euro. Bei einer Staubemission von max. 2,5 mg/m3 kommt sogar noch ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro auf den Zuschuss obendrauf.

2. Wärmepumpe: Warten lohnt sich nicht immer
So eindeutig ist die Lage bei der Wärmepumpe nicht - hier lohnt es sich, genau auf die Kosten des Sanierungsprojektes zu schauen, denn nicht immer fällt die neue Heizungsförderung höher aus! Weil die förderfähigen Kosten 2024 halbiert werden, ist die aktuelle Förderung vor allem für umfangreiche (und damit teure) Sanierungsprojekte höher. Denn Wärmepumpen werden auch jetzt schon sehr gut gefördert. Zwei Beispiele:

  • Beispiel 1: Nur Anspruch auf Basisförderung --> Wer 2024 keinen Anspruch auf Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus hat - also nur die Basisförderung erhält - sollte bei höheren Sanierungskosten noch 2023 einen Förderantrag stellen. Berechnungen zeigen, dass bei förderfähigen Kosten bis 36.000 Euro die neuen Zuschüsse 2024 höher sind. Liegen die Investitionskosten aber über 36.000 Euro, fallen die Zuschüsse mit der "alten" Förderung höher aus. Hier lohnt sich eine Antragstellung 2023.
  • Beispiel 2: Anspruch auf alle Boni --> Hat ein Haushalt 2024 dagegen Anspruch auf die komplette Förderung (Basisförderung + Einkommensbonus + Geschwindigkeitsbonus), ist die Förderung 2023 und 2024 weitgehend gleich. Erst ab Investitionskosten von 52.500 Euro lohnt es sich, noch 2023 einen Förderantrag zu stellen.

3. Gebäudenetz / Wärmenetz: Bei hohen Kosten Vorteil bei alter Förderung
Auch bei Errichtung eines Gebäudenetzes greift das Kostenargument: Sind die Investitionskosten hoch, lohnt es sich, eine Antragstellung 2023 zu prüfen - ohne Boni fällt hier die alte Förderung bei Kosten über 30.000 Euro höher aus. Wer dagegen 2024 einen Anspruch auf alle Boni hat, der sollte auf die neue Förderung 2024 warten.

Bei Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz gilt dagegen: Da die Investitionskosten vergleichsweise gering sind, gibt es bei der Förderung 2023 / 2024 kaum einen Unterschied.

Fazit: Vor allem bei hohen Kosten beim Heizungstausch sollten Eigentümer eine Antragstellung 2023 in Erwägung ziehen, das gilt besonders dann, wenn sie keinen Anspruch auf den Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus haben. Für Biomasseheizungen wie Pelletheizungen ist eine Antragstellung 2024 immer vorteilhafter.

--> Wichtig zu wissen: Die Angaben beziehen sich auf den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus und beruhen auf den bisher bekannten Informationen zur Heizungsförderung 2024. Wirkliche Planungssicherheit gibt es allerdings erst, wenn die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und damit die endgültigen Förderkonditionen, die ab 1.1.2024 in Kraft treten, feststehen. Die Abwicklung der Heizungsförderung wird ab 2024 wieder komplett die KfW übernehmen.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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