Wir sind gemeldete Besitzer einer Zweitwohnung. Diese nutzen wir selbst allerdings nur zeitweilig. Kann ich die Heizungsförderung (Wärmepumpe) 2024 vollumfänglich in Anspruch nehmen oder gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Förderbedingungen? 30 % Grundförderung, 20 % Geschwindigkeitsbonus, 5 % Kältemittelbonus, evtl. Einkommensbonus?
Als Eigentümer der Wohnung können Sie die Förderung für die Wärmepumpe beantragen. Sie erhalten dazu auch den Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 Prozent, wenn Sie eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder eine Sole- bzw. Wasser-Wärmepumpe einbauen.
Den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn diesen gibt es nur dann, wenn es sich bei der Wohnung um Ihren Erst-/Hauptwohnsitz handelt. Das ist mit einer Meldebescheinigung nachzuweisen.
Hintergrund ist, dass es die Boni nur für selbstnutzende Eigentümer gibt. Nach aktuell gültiger BEG-EM-Richtlinie handelt es sich dabei um (Mit-)Eigentümer von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die diese zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnen. Die (Mit-)Eigentümerstellung wird durch Grundbuchauszug und die Haupt- oder alleinige Wohnung durch Meldebescheinigung nachgewiesen (Siehe Punkt 3 p BEG-EM-Richtlinie).
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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