Ab nächstem Jahr kann zusätzlich zum Heizungstausch auch Heizungsoptimierung beantragt werden. Werden dann bei der Heizungsoptimierung die 20 Jahresgrenze der Heizungsanlage sowie die Grenze bis 6 Wohneinheiten rausfallen?
Diese Frage können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Grund dafür ist, dass verbindliche Richtlinien zur neuen BEG-Förderung noch nicht verfügbar sind. Erst wenn die Regierung diese veröffentlicht, stehen alle Informationen zur Förderung ab 2024 bereit. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem aktuellen Stand.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass es die Förderung der Heizungsoptimierung aktuell nur für mindestens zwei Jahre alte Heizungen gibt. Fällt diese Grenze nicht weg, ist eine gemeinsame Förderung von Heizungsoptimierung und Heizungstausch nicht möglich. Sie können beide Maßnahmen wie bisher aber nacheinander durchführen.
Die Heizungsoptimierung fällt in die Kategorie Effizienzmaßnahmen (alle geförderten Sanierungsarbeiten ohne Heizungstausch). Diese könne Sie ab 2024 voraussichtlich grundsätzlich parallel zur Förderung des Heizungstauschs beantragen. Das Gute daran ist, dass für Einzelmaßnahmen eigene förderbare Kosten in Höhe von 30.000 Euro pro Wohneinheit (60.000 Euro mit Sanierungsfahrplan) bereitstehen. Von Vorteil ist das, wenn Sie die Heizung mit Förderung austauschen und zusätzlich die Fassade dämmen wollen. Ergänzend können Sie übrigens auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn sich die Kosten nicht überschneiden.