Unser Energieberater war der Meinung, dass Förderbeträge wert- und maßnahmenabhängig ausgezahlt werden, sprich Dachkosten nun 80k statt 50k und somit braucht man die Rechnung der Fenster nicht mehr einreichen. Nun wurde nicht der genehmigte Förderbetrag ausgezahlt, da der TPN nicht vollständig war. Welche Möglichkeiten gibt es und wie haftet der Energieberater? Der Fall war vor Ausfertigung noch einmal per E-Mail festgehalten.
Pro Kalenderjahr und Wohneinheit stehen Ihnen förderbare Kosten von 60.000 Euro zur Verfügung. Haben Sie Mittel für mehrere Maßnahmen beantragt und überschreiten die förderbaren Kosten bereits mit einer davon, können Sie die Förderung der anderen Maßnahme stornieren. Anschließend ist es möglich, den Antrag (in diesem Fall für die Fenster) im nächsten Jahr erneut zu stellen (Achtung: Es gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten) oder für die nicht über das BEG geförderten Kosten den Steuerbonus für die Sanierung zu nutzen. Das funktioniert nachträglich ohne Energieberater über Ihre Einkommenssteuererklärung.
Wie es um die Haftung des Energieberaters steht, lässt sich ohne weitere Kenntnisse nicht fundiert beurteilen. Daher empfehlen wir Ihnen zur Abklärung den Kontakt zu einem Fachanwalt für Bau-/Vertragsrecht aus Ihrer Region.