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Expertenrat

Können wir in die bestehende technische Projektbeschreibung den Sanierungsfahrplan integrieren?

Frage von Andreas  L. am 21.07.2022 

Wir Planen den Austausch unserer Gasheizung durch eine Wärmepumpe. Es gibt bereits eine technische Projektbeschreibung für das Vorhaben. Jedoch damals ohne Sanierungsfahrplan. Nun haben wir einen Sanierungsfahrplan für unser Haus erstellen lassen. Können wir eine zweite TPB von unserem Energieberater erstellen lassen und diese für den Antrag nutzen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da sich an der Technik grundsätzlich nichts ändert, sollte das funktionieren. Eine verbindliche Aussage zur Umsetzung und den eventuell zusätzlich anfallenden Kosten erhalten Sie hier nur von Ihrem Energieberater, der die erste TPB bereits erstellt hat.

Haben Sie den Förderantrag bereits gestellt, müssen Sie diesen zurückziehen und neu einreichen, um den Extra-Bonus zu erhalten. Nach einer erfolgten Zusage greift hier vermutlich eine 6-monatige Sperrfrist, da es sich grundsätzlich um eine identische Maßnahme handelt.

Im Einzelfall ist es auch möglich, den Antrag nachträglich zu ändern. Dazu senden Sie einen formlosen schriftlichen Änderungsantrag inklusive aller erforderlichen Nachweise an Ihren Fördergeber. Die Experten prüfen Ihre Unterlagen und geben dann schriftlich Bescheid. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, erfahren Sie auf Rückfrage bei Ihrem Fördergeber unter der Rufnummer 0800/539-9007 (KfW) bzw. 06196/908-1625 (BAFA).

Abhängig von der Höhe der förderbaren Kosten und den zusätzlichen Ausgaben für den Energieberater wäre hier zu überlegen, ob sich der Aufwand rechnet. Zu beachten ist dabei, dass sich die Förderbedingungen jederzeit ändern können.


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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