Bei mir wurde nur die Rechnung vom Heizungsbauer berechnet! Kann ich noch was dagegen tun, damit ich für die anderen Rechnungen noch mein Geld erhalte?
Ohne weitere Kenntnisse von Ihrem Vorhaben ist eine Aussage aus der Ferne in diesem Fall schwierig. Wichtig zu wissen wäre, an welchem Punkt im Prozess Sie sich befinden und welche weiteren Kosten Sie anrechnen lassen wollen. Grundsätzlich ist die maximale Höhe der Förderung auf die im Antrag genannte Summe begrenzt. Innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides) können Sie diese auch nachträglich korrigieren, indem Sie ein formloses und unterschriebenes Schreiben im BAFA-Portal hochladen. Später gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.
Soll die beantragte Summe nicht verändert werden, können Sie die Höhe der Förderung mit dem Verwendungsnachweis beeinflussen. Hier laden Sie nach Durchführung der Maßnahme alle erhaltenen und zur Förderung zugelassenen Rechnungen hoch. Welche Maßnahmen förderbar sind, zeigt die BAFA-Liste förderbarer Maßnahmen.
Ist das Vorhaben komplett abgeschlossen (Förderung beantragt, Ausgaben nachgewiesen und Zuschuss erhalten), können Sie nachträglich vermutlich nichts mehr ändern. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie in diesem Fall jedoch nur von ihrem Fördergeber. Diesen erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.