Unsere Baumaßnahmen haben noch nicht begonnen, per April 23 wurden von der KfW 300.000 € genehmigt für 2 Wohneinheiten. Wir möchten nun das Haus doch mit 3 Wohneinheiten umbauen. Wie ist das weitere Vorgehen?
- Kann der bereits genehmigte Antrag für die 2 Wohneinheiten OHNE Sperrfrist korrigiert werden auf 3 WE?
- oder muss ein neuer Antrag für die weitere EINE Wohneinheit gestellt werden mit dem aktuellen KfW-Zinssatz?
Grundsätzlich ist eine Änderung des ersten Antrages nur innerhalb der Widerspruchsfrist möglich. Diese endet 4 Wochen nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides und ist in Ihrem Fall vermutlich bereits abgelaufen. Möglich ist es daher nur, einen neuen Antrag zu stellen. Um keine Fördermittel zu verlieren, empfehlen wir Ihnen hier den Kontakt zu den Ansprechpartnern der KfW. Diese können den bestehenden Antrag prüfen und verbindliche Aussagen zum weiteren Vorgehen treffen. Erreichen können Sie die Experten unter der kostenfreien Rufnummer 0800/539 9002.