Können wir den Antrag zur Heizungsförderung als Einzelmaßnahme (Ölheizung durch Wärmepumpe ersetzen) stellen, bevor wir final im Grundbuch stehen und damit rechtlich noch nicht Besitzer sind? Gibt es hier Erfahrungen, ob dies ein Risiko ist? Es ist für uns einfach eine Frage der Zeit.
Hintergrund: Wir haben vor einiger Zeit den Kaufvertrag der Immobilie gezahlt, im Grundbuch steht die Auflassungsvormerkung und wir wollen mit der Sanierung starten. Leider warten wir auf den finalen Schritt des Grundbuchamtes nun schon ewig.
Die BEG-Förderung steht Ihnen als Eigentümer, aber auch als Mieter oder Pächter von Grundstücken und Gebäuden zur Verfügung. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Förderung beantragen können. Als Sicherheit hätten Sie im Zweifel den Kaufvertrag sowie die Auflassungsvormerkung vorzuweisen. Nachlesen können Sie das in Abschnitt 6.1 der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)".
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie hier leider nur vom Fördergeber, der den Antrag prüft und letztlich auch freigibt.