Unsere Sanierungsberaterin scheint überfordert. Sie hat einen Antrag für die Gebäudehülle für dieses Jahr gestellt, ohne dies mit uns abzusprechen. Wir möchten aber lieber die Wärmepumpe gefördert haben, die allein die 60.000 fast in Anspruch nimmt. Dafür stellt sie jetzt auch einen Antrag über 60.000. Sie hat aber bereits für die Gebäudehülle 25.000 beantragt. Blockieren sich diese Anträge?
Ja, denn zulässig sind maximal 60.000 Euro förderbare Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Haben Sie mindestens zwei Wohneinheiten, stellt die Beantragung kein Problem dar. Andernfalls können Sie den ersten Förderantrag stornieren und im nächsten Jahr mit einer um 5 Prozent reduzierten Förderung erneut beantragen. Alternativ können Sie auch den Steuerbonus für die Sanierung für die Dämmung nutzen. Diesen beantragen Sie nachträglich, um 20 Prozent der anfallenden Kosten steuerlich geltend zu machen.
Sie möchten von den aktuellen Förderkonditionen profitieren und spätestens am 14.08.2022 einen Förderantrag stellen? Mit unserem Last-Minute-Förder-Service ist das möglich.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
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