Wir haben ein Zweifamilienhaus, Bj. Wohneinheit 1 ca 1940 und Wohneinheit 2 (ehemals Scheune umgebaut zu Wohneinheit) Bj. 2016. Wir haben eine gemeinsame Zentralheizung für Heizung und Wasser (Ölkessel 20 kW Bj. 1991). Wir wollen nun das Warmwasser über eine Warmwasserwärmepumpe erzeugen und den alten Ölkessel gegen einen modernen Ölbrennwert-Kessel tauschen. Werden solche Vorhaben gefördert?
In diesem Fall bekommen Sie leider keine Fördermittel. Denn die Kosten der Ölheizung werden grundsätzlich nicht gefördert. Eine Förderung für die Warmwasser-Wärmepumpe erhalten Sie darüber hinaus nur für den Einbau einer geförderten Heizung.
Anders wäre es, sie würden anstelle der neuen Ölheizung eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung einbauen lassen. Auf diese Weise bekämen Sie Zuschüsse in Höhe von 20 bis 40 Prozent zur Förderung der neuen Heizung. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Für Arbeiten an selbst genutzten Immobilien können Sie als Sanierer jedoch die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Auf diese Weise bekommen Sie nachträglich eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Lohnkosten.
Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.