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Expertenrat

Ich möchte die Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzen. Kann ich im bestehenden Förderverfahren Änderungen vornehmen?

Frage von Bernd R. am 10.02.2024 

Ich plane den Tausch einer Ölheizung in einem EFH (Baujahr 1999) gegen eine Pelletheizung. Für die Warmwasserbereitung soll eine WW-Wärmepumpe integriert werden, die den Strom der bestehenden PV-Anlage nutzt.

Ist diese Kombination förderfähig und worauf muss aus Ihrer Sicht geachtet werden? Eine Förderzusage, die vor dem 15.08.22 erteilt wurde, liegt vor, allerdings in Kombination mit WW per Solarthermie. Kann der Warmwasserbaustein noch unter Beibehaltung der Förderzusage getauscht werden?

Des Weiteren die Fragen zu ergänzenden Maßnahmen - unter o.g. Förderregelung. Ist der Tausch von Thermostatventilen, Heizkörpern etc. inbegriffen? Was ist mit einer Dämmungsoptimierung, z. B. Tausch einzelner Fenster bzw. des ungedämmten Garagentores, die direkt mit dem Haus verbunden ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die geplante Anlage ist nach wie vor förderbar, auch wenn die Solaranlage als Baustein wegfällt. Die Warmwasserwärmepumpe lässt sich dabei als Umfeldmaßnahme mit fördern. Das Gleiche gilt für weitere Optimierungsarbeiten an der Heizung. Im damals gültigen "Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen" verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche Kosten außerdem förderbar sind.

Wichtig zu wissen: Sie müssen im beantragten Kostenrahmen bleiben bzw. können darüber hinaus keine Kosten fördern lassen. Denn die anrechenbaren Ausgaben lassen sich nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) nicht mehr nach oben korrigieren.

Für ergänzende Maßnahmen am Gebäude können Sie den bestehenden Förderantrag jedoch nicht nutzen. Dazu ist ein neuer Förderantrag beim BAFA einzureichen. Gehen Sie diesen Weg, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob die Förderung 2024 höher ausfällt. Ist das der Fall, können Sie aktuell ohne Sperrfrist zum neuen Förderangebot wechseln.

Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Ansprechpartner erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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