Wenn ich ein Haus zum KfW 55 EE sanieren möchte und hierfür eine Wärmepumpe mit PV und Batteriespeicher gefördert haben möchte, so wird nach dem "Infoblatt zu förderfähigen Kosten" (Punkt 7) PV nur bis zum anrechenbaren primärenergetischen PV-Ertrag gefördert. Gibt es auch irgendwo eine Begrenzung der Speichergröße? Ich konnte dazu noch nichts finden.
Auch bei den Speichern hängt die Höhe der anrechenbaren Kosten vom Stromertrag und dem Jahresstrombedarf ab. Das Verhältnis beider Größen bestimmt, wie hoch die förderbaren Kosten sein dürfen.
Ein Beispiel: Planen Sie eine PV-Anlage mit Stromspeicher, die insgesamt 8.000 kWh/a liefert (Berechnung nach § 23 Absatz 4 GEG) und Sie haben einen gebäudebezogenen Jahresstrombedarf von 4.000 kWh, können Sie 50 Prozent der Kosten für Photovoltaikanlage und Stromspeicher bei der Effizienzhausförderung anrechnen. Angaben über die Kapazität der Speicher sind nicht zu finden. Experten empfehlen eine Auslegung von etwa 1 kWh Speicherkapazität pro 1 kWp PV-Leistung. Im Neubau-Bereich empfiehlt die BEG 500 Wh pro Wohneinheit plus 10 Wh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche.
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