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Expertenrat

Wie kann ich eine Förderung für neue Rollläden beantragen?

Frage von Andreas M. am 28.08.2018 

In zahlreichen Eigentumswohnungen wird eine Sanierung von Balkonen und Fenstern durchgeführt, um sowohl Lärm (liegt in Nähe des Bahngleises), Heizkosten und Sonneneinstrahlung zu verbessern. Die Kosten dafür werden von der Wohnungsgemeinschaft aus Rücklagen finanziert. In meiner Wohneinheit gab es bis dato noch keine Rollläden, diese würden zusätzlich eigenfinanziert werden, um in der Dachgeschosswohnung besonders im Sommer Hitze zu vermeiden. Können die Rollos in diesem Zusammenhang KfW-gefördert werden? Die KfW Homepage fordert eine BzA-Nummer, der Fenster und Rollo-Lieferant kennt diese Nr. allerdings nur für Fenster, nicht aber für Rollos. Wie stelle ich ohne diese Nummer einen Antrag? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für neue Rollläden bekommen Sie über das KfW-Programm 455 "Altersgerecht Umbauen - Einbruchschutz". Dabei gibt es einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten. Die übrigen Ausgaben werden mit 10 Prozent bezuschusst. Wichtig ist, dass die neuen Rollläden einbruchhemmend sind und der Widerstandsklasse 2 der DIN 1627 entsprechen. Da für die Beantragung über das KfW-Zuschussportal kein Energieberater nötig ist, brauchen Sie keine Bestätigung zum Antrag (BzA-ID). Alternativ können Sie über das Programm 159 auch einen zinsgünstigen Kredit für die Maßnahme beantragen. Ansprechpartner ist dann ihre Hausbank. Wichtig: In jedem Fall sind die Mittel vor dem Beginn des Vorhabens zu beantragen.

Die wichtigsten Informationen zur Förderung finden Sie im Beitrag "KfW-Förderung für neue Rollläden".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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