Ich möchte meine 40 Jahre alten Rollläden an der Westseite austauschen und mit elektrischen Funkmotoren ersetzen lassen. Ist dieser Austausch förderwürdig und in welcher Höhe? Die Kosten liegen nach einer Schätzung bei ca. 3.000,00 Euro.
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent für die Funkmotoren der Rollläden. Relevant ist hier das Programm 455-B. Die Mindestkosten liegen bei 2.000 Euro. Alternativ bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 10 bis 20 Prozent der Gesamtkosten über das KfW-Programm 455-E, wenn die neuen Rollläden dem Einbruchschutz dienen. Voraussetzung ist, dass sie der Widerstandsklasse zwei (RC 2) der DIN EN 1627 entsprechen. In beiden Fällen ist die Förderung vor dem Beginn der Sanierung über das KfW-Zuschussportal zu beantragen. Einen Energieberater benötigen Sie dazu nicht.
Wichtig zu wissen: Durch die hohe Nachfrage sind die Zuschuss-Förderprogramme zeitweise nicht verfügbar. Alternativ steht Ihnen dann ein günstiges Darlehen über das KfW-Programm 159 zur Verfügung.
Dienen die Rollläden dem sommerlichen Wärmeschutz, bekommen Sie alternativ zu den Angeboten der KfW einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Wichtig ist hier allerdings eine strahlungsabhängige Steuerung, die die Rollläden in Abhängigkeit der Einstrahlungswerte automatisch hoch- oder runterfährt. Auch die BEG-Förderung ist vor dem Beginn der Sanierung zu beantragen. Möglich ist das über die BAFA-Webseite. Zuvor benötigen Sie jedoch die Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.
Kommen BEG- und KfW-Mittel nicht infrage, können Sie die Lohnkosten der Handwerker von der Steuer absetzen. Auf diese Weise verringert das Finanzamt Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent der Handwerkerkosten (max. 1.200 Euro im Jahr).
Weitere Informationen gibt unser Beitrag zur Förderung der Rollläden.