Seit Anfang Januar 2021 können beim BAFA die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Das umfasst Zuschüsse für die Dämmung ebenso wie Zuschüsse für eine neue Heizung, neue Fenster oder eine neue Haustür.
Neu bei der Zuschussförderung: Es gibt jetzt auch Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz und jeder Antragsteller kann die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.
Für diese Einzelmaßnahmen vergibt das BAFA ab 2021 Zuschüsse:
Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle gilt: Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mindestens 2.000 Euro investiert werden. Die Förderung beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, maximal sind also 12.000 Euro Zuschuss möglich.
Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:
Zusatzbonus für Maßnahmen aus individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) in Höhe von 5 Prozent
Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist und diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, so erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für diese Maßnahme (iSFP-Bonus). So können Eigentümer zum Beispiel beim Austausch einer alten Ölheizung gegen eine klimafreundliche Heizung bis zu 50 Prozent Zuschuss erhalten, wenn der Austausch der Ölheizung als Maßnahme im iSFP enthalten war! Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Eigentümer im Rahmen einer Energieberatung (siehe unten).
Wann ist künftig ein Energieeffizienz-Experte Pflicht?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten weiterhin Pflicht, das gilt auch, wenn mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden (Hybridheizung). Wird bei einem Heizungstausch nur ein Wärmeerzeuger eingebaut, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.
Auch für die Kosten für Baubegleitung und Fachplanung durch einen Sachverständigen erhalten Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Er kann im gleichen Antrag wie der Sanierungszuschuss beantragt werden.
Neuerungen bei der Antragstellung
Künftig muss für die Förderung von Einzelmaßnahmen und Baubegleitung nur ein Zuschuss-Antrag gestellt werden, auch dann, wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Für den Antrag erstellt der Energieeffizienz-Experte eine so genannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die Maßnahme genauer erläutert wird. Dafür stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit. Die TPB wird für die Antragstellung benötigt. Hinweis für Energieeffizienz-Experten: Die Zugangsdaten zur Erstellung der technischen Projektbeschreibung sind mit den Zugangsdaten zur Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes identisch.
Seit 2021 sehr hohe Zuschüsse für die Energieberatung
Welche Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll für mein Haus? Bei der Beantwortung dieser Frage werden Eigentümer von der "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" unterstützt. Nach der Energieberatung erhalten sie einen Bericht für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einen Schritt- für-Schritt Sanierungsfahrplan, den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der Zuschuss für eine solche Energieberatung beträgt 80 Prozent!
Wichtige Infos zur Antragstellung BEG EM:
Alle Anträge für eine Förderung müssen vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden! (Das heißt es dürfen Angebote eingeholt und Planungsleistungen erbracht werden, der Auftrag an das Handwerksunternehmen darf aber noch nicht erteilt worden sein.) Informationen, Merkblätter und das Formular zur Antragstellung finden Sie hier. Die aktuelle Bearbeitungszeit von Zuschuss-Anträgen beim BAFA beträgt 4 Wochen. Sie soll durch zusätzliche Kapazitäten verkürzt werden.
Wer einen Förderkredit für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, neue Fenster, neue Haustür) oder eine neue Heizung beantragen möchte, stellt den Antrag bei der neuen Kreditförderung für Einzelmaßnahmen der KfW.
Seit dem 1. Juli 2021 kann bei der KfW die neue Effizienzhaus-Förderung für Komplettsanierungen beantragt werden.
Förderung für die neue Heizung
Förderung für die Dämmung
Förderung für neue Fenster
Förderung für eine neue Haustür
Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort