Expertenrat

Können wir Förderanträge für Maßnahmen an einem Haus auf zwei Jahre verteilen?

Frage von Mani F. am 21.03.2023 

Sie schreiben, man könne bei Einzelmaßnahmen die förderfähig sind, die Anträge dazu auf zwei Jahre verteilen. (Z. B. 120.000 Dachsanierung und 40.000 Heizungssanierung). Meine Frage hierzu ist: Geht das auch, wenn die beiden Maßnahmen im ersten Jahr schon abgeschlossen werden? (In unserem konkreten Fall wären das der Fenstertausch und die Dachsanierung)

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie die Maßnahmen umsetzen, spielt dabei keine Rolle. Alternativ zur Aufteilung der Maßnahmen auf mehrere Jahre können Sie die Kosten auch auf Steuerbonus und BEG-EM-Förderung verteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Kosten für ein und dieselbe Maßnahme nicht bei zwei Förderprogrammen angeben. Das wäre eine Doppelförderung und würde mindestens zur Rückforderung der Zuwendungen führen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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