Sie schreiben, man könne bei Einzelmaßnahmen die förderfähig sind, die Anträge dazu auf zwei Jahre verteilen. (Z. B. 120.000 Dachsanierung und 40.000 Heizungssanierung). Meine Frage hierzu ist: Geht das auch, wenn die beiden Maßnahmen im ersten Jahr schon abgeschlossen werden? (In unserem konkreten Fall wären das der Fenstertausch und die Dachsanierung)
Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie die Maßnahmen umsetzen, spielt dabei keine Rolle. Alternativ zur Aufteilung der Maßnahmen auf mehrere Jahre können Sie die Kosten auch auf Steuerbonus und BEG-EM-Förderung verteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Kosten für ein und dieselbe Maßnahme nicht bei zwei Förderprogrammen angeben. Das wäre eine Doppelförderung und würde mindestens zur Rückforderung der Zuwendungen führen.