Welche Förderung ist möglich, wenn ein Denkmalgebäude in Wohnraum mit KfW 55 Standard umgebaut wird?
In diesem Fall stehen Ihnen verschiedene Förderwege zur Wahl. Bis einschließlich Juni 2021 bekommen Sie hohe Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Programm 430 und 151). Während die Zuschusshöhe für Denkmalsanierungen bei 25 Prozent (maximal 30.000 Euro) liegt, gibt es für die Sanierung zum energetisch besseren KfW-Effizienzhaus 55 Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse von bis zu 40 % (maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit). Die Darlehenssumme ist in beiden Fällen auf 120.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Zu beantragen sind die Mittel vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes über das KfW-Zuschussportal oder Ihre Hausbank.
Mit der Umstellung der Förderkulisse und der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) sind ab Juli ebenfalls Zuschüsse und Darlehen mit Tilgungszuschüssen erhältlich. Die Konditionen sind aber teilweise besser. Während sich die Zuschuss-/Tilgungszuschusshöhen in der Basisförderung nicht ändern, steigen diese mit dem sogenannten EE-Paket um 5 Prozent an. Außerdem sind dann Kosten von 150.000 Euro pro Wohneinheit förderbar. Maximal erhalten Sie auf diese Weise eine Förderung in Höhe von 30 Prozent (bis zu 45.000 Euro) für die Denkmalsanierung und 45 Prozent (bis zu 67.500 Euro) für die Sanierung zum Effizienzhaus 55. Voraussetzung ist, dass Sie eine Umweltheizung einbauen und mindestens 55 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken.
Wir empfehlen den Kontakt zum Förder-Service von unserem Partner Wüstenrot. Die Experten recherchieren die für Sie besten Fördermittel individuell und helfen dabei, die Gelder rechtzeitig und richtig zu beantragen.