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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für die energetische Sanierung eines gemieteten Hauses? Vermieter sind unsere Eltern.

Frage von Tobias E. am 12.01.2020 

Wir möchten unser Mietshaus energetisch Sanierung. Gibt es da auch irgendeine Möglichkeit, Förderungen zu beantragen, obwohl uns das Haus nicht gehört? (Vermieter sind die Eltern)

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel bekommen Sie zum Beispiel über die Programme 455-B und 455-E der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Im Programm 455-B gibt es Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierefreiheit (unter anderem Badsanierung). Interessanter dürfte das Programm 455-E sein. Denn über dieses bekommen Sie hohe Zuschüsse auch für den Austausch von Haus- und Wohnungstüren sowie Garagentoren.

Planen Sie eine Heizungserneuerung, bekommen Sie Zuschüsse über das BAFA-Programm zum "Heizen mit erneuerbaren Energien". Gefördert werden dabei unter anderem:


  • "Renewable Ready" Gasbrennwertheizungen (für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitete Gasbrennwertheizungen)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Erneuerbare Hybridheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen

Voraussetzung ist hier die schriftliche Genehmigung der rechtmäßigen Eigentümer.

Fördermittel aus dem KfW-Programm 430 können leider nur Eigentümer von Wohngebäuden beantragen. Der neue Steuerbonus ist hingegen nur für selbst genutzte Wohnhäuser und Eigentumswohnungen erhältlich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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