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Expertenrat

Zählt bei der BEG-Förderung die Anzahl der Wohneinheiten vor oder nach der Sanierung?

Frage von Rosi  M. am 30.05.2022 

Wir besitzen ein 2-Familienhaus und haben uns einen Sanierungsfahrplan machen lassen. Auf dieser Grundlage wurde bereits vor einiger Zeit die Förderung für einen Fenstertausch beantragt und genehmigt. Zudem wollen wir in Kürze einen Antrag zum Heizungstausch stellen.

Momentan spielen wir auch noch mit dem Gedanken, dass wir im Zuge der Dachdämmung, die wir uns auch fördern lassen wollen, dass noch ungeheizte Dachgeschoss zu einer 3. Wohneinheit ausbauen. Ein eigener Eingang besteht ja bereits wegen der 2. Wohneinheit. Dadurch, dass wir eine Gaube einbauen, wird dies auch als 3. Wohneinheit genehmigt.

Damit würde sich ja der jährliche Förderbetrag von 120.000 € auf 180.000 € vergrößern, oder? Und wir können auch die Förderung für die Dachdämmung heuer noch beantragen und müssten nicht wegen Überschreitung des Förderbetrags bis nächstes Jahr warten? Die Förderung der Heizung und der Fenstertausch machen schon einen Förderbetrag von etwa 120.000 € aus.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Ihrem Fall entsteht eine neue Wohneinheit vermutlich ausschließlich im Dachausbau. Ist das der Fall, können Sie für den Ausbau des Dachgeschosses nur die BEG-WG-Förderung für einen energieeffizienten Neubau beantragen. Die BEG-EM-Förderung für die Sanierung erhalten Sie hingegen ausschließlich für die bestehenden Wohneinheiten. Die förderbaren Kosten steigen damit nicht an.


Theoretisch wäre es möglich, den Dachausbau als neues Effizienzhaus 40 (gilt dann nur für die Wohneinheit) fördern zu lassen. Da die Fördertöpfe bereits ausgeschöpft sind, nehmen die Fördergeber hier jedoch leider keine neuen Anträge an.

Würde die neue Wohneinheit zum Teil im bereits beheizten Bereich und zum Teil im auszubauenden Dachgeschoss entstehen, bekämen Sie die BEG-EM-Förderung für Einzelmaßnahmen und könnten drei Wohneinheiten ansetzen. Das Gleiche würde auch dann gelten, wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz stünde - in diesem Fall bekämen Sie die BEG-EM-Förderung sogar, wenn die neue Wohneinheit allein im auszubauenden Dachgeschoss entstünde.


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