Können Sie mir sagen, wie folgender Sachverhalt gefördert wird: BEG: 2 Wohneinheiten - eine davon wird von mir als Eigentümerin selbst genutzt, die zweite wird vermietet. Bekomme ich dann nur auf eine WE den Geschwindigkeitsbonus und wie viele Prozentpunkte werden insgesamt gefördert? Ich bedanke mich ganz herzlich im Vorfeld und wünsche ein schönes Wochenende.
In diesem Fall bekommen Sie die Basis-Förderung für die Heizung (30 %), den Wärmepumpen-Bonus (5 %), den Emissionsminderungs-Bonus (Holzheizung, 2.500 €) sowie den Geschwindigkeits-Bonus (20 %) und den Einkommensbonus (30 %) (jeweils optional beim Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen) für die förderbaren Kosten der ersten Wohneinheit. Insgesamt ist eine Förderrate von maximal 70 % plus 2.500 Euro möglich.
Für die Kosten der zweiten Wohneinheit bekommen Sie "nur" die Basis-Förderung (30 %) und den Wärmepumpen-Bonus (5 %) oder Emissionsminderungs-Bonus (2.500 €), wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.
Das BMWK schreibt dazu: "Hier kann für die selbst bewohnte Wohneinheit die Förderung samt Boni (sofern die Voraussetzungen – Einkommen und Art/ggf. Alter der Heizung – gegeben sind) beantragt werden. D.h., für den resultierenden Fördersatz gilt die Grenze der förderfähigen Ausgaben für eine Wohneinheit. Für die vermieteten Wohneinheiten kann die Grundförderung beantragt werden, bis zur Grenze der förderfähigen Ausgaben für die zweite bis x-te Wohneinheit."
Wie die Förderung 2024 zu beantragen ist, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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